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Wieso wird CBD Öl in der Schweiz nicht als Heilmittel deklariert?

Seit geraumer Zeit gewinnt CBD Öl weltweit an Beliebtheit und von allen Seiten hört man fast ausschliesslich von positiven Erfahrungen und Auswirkungen. Doch wie wirkt das Öl wirklich und wie wird es angewendet? Diese Frage lässt sich momentan nur teilweise beantworten, denn die Gesetzgebung ist noch in der Entwicklungsphase. Die Studien aber sind in vollem Gange, es geht voran! 

Schon wieder Kopfweh! Die meisten denken in solchen Fällen direkt an eine Aspirintablette. Erwachsene benötigen im allgemeinen zwischen 500 und 1000 Milligramm Acetylsalicylsäure, um eine schmerzlindernde Wirkung zu erreichen. Das entspricht etwa 1-2 Tabletten.
Wie sieht das aber bei Cannabidiol, kurz CBD aus? Man vernimmt immer öfters, dass bei chronischen Schmerzen, Nervosität oder bei Schlafstörungen CBD Produkte, allen voran CBD Öl sehr hilfreich sein kann. Aber wie viele Tropfen CBD Öl benötigt es denn, um eine heilende Wirkung zu erzielen? Wie oft muss man es einnehmen? Wie viel Prozent muss das Fläschchen beinhalten?
Hier ist die Lage momentan noch sehr speziell. Es kursieren diverse Richtlinien zur Dosierung oder Anwendungshinweisen, abhängig von den Symptomen die es zu bekämpfen gilt. Als Anbieter von CBD Öl Produkten, darf man jedoch keine konkreten Hinweise dazu geben oder Verbesserungen von Krankheiten versprechen. Doch wieso genau ist das so?

CBD Öl hilft mir doch!?

Anwender von CBD Öl berichten fast ausschliesslich von positiven Erfahrungen. Immer mehr Ärzte beschäftigen sich mit den Effekten von CBD und/oder raten ihren Patienten zu einer CBD Therapie. Der Hanfpflanze werden allgemein zahlreiche positive Effekte für die psychische und auch körperliche Gesundheit nachgesagt. Dazu zählen unter anderem schmerzstillende, entzündungshemmende und beruhigende Eigenschaften. Auch bei schwerwiegenden Krankheiten wie Epilepsie, Multiple Sklerose, Appetitlosigkeit, Angststörungen oder chronischen Schmerzen wird CBD Öl des Öfteren erfolgreich eingesetzt und viele Ärzte befassen sich immer mehr mit einer CBD basierten Therapieform. Das alles auf einer natürlichen Basis, fernab von jeglichen chemischen Zutaten. Klingt hervorragend!

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Natürlich will man diese Erkenntnisse gerne so weitergeben, da viele Anwender das CBD Öl als Heilmittel einordnen würden. Es heilt und hilft ihnen ja. Doch da bewegt man sich in der Schweiz momentan auf dünnem oder sogar auf illegalem Eis. Dazu ein kurzer Blick auf rechtliche Vorgaben von Swissmedic, BAG, BLV und BLW.

Diese besagt: “Mit der Zuordnung eines Produkts zu einer bestimmten Produktkategorie kommt die entsprechende schweizerische Gesetzgebung zur Anwendung.” 

Anders gesagt ist es entscheidend, ob CBD Öl zu den Heilmittel, Lebensmittel, Kosmetikprodukten oder Chemikalien zugeordnet wird. Bei pflanzlichen Lebensmittel beträgt der maximal zugelassene THC Gehalt lediglich 0.0001 %. Somit ist es momentan praktisch unmöglich, das CBD Öl als Lebens- oder Nahrungsergänzungsmittel anzubieten. Folgerichtig dürfen auch keine Anwendungshinweise und Konsum Empfehlungen gegeben werden. Das CBD Öl muss in der Schweiz als Chemikalie deklariert werden, damit es im Umlauf bleiben darf. Dies ist ein unglücklicher Widerspruch, wenn man eigentlich von einem natürlichen Produkt spricht. 

Unsere Gesetzgebung ist träge – andere Nationen sind fortschrittlicher

Damit ein Wirkstoff als medizinisches Mittel anerkannt wird, bedarf es einer Vielzahl von kürzeren und langfristigen Studien, der Evaluierung des Gesundheitsamtes und einigen weiteren regulatorischen Schritten. Die Mühlen der Bürokratie tun ihr Weiteres zur Verlangsamung des gesamten Prozesses. Aber: Sie mahlen! 

Positiv stimmen darf uns die Entwicklung in Kanada oder Amerika, die uns bezüglich Cannabisprodukten noch einen Schritt voraus sind. So kam es 2018 zur ersten Zulassung des CBD-Monopräparat Epidiolex durch das FDA (Food and Drug Administration) in den USA. Epidiolex wird als Antiepileptikum zur Behandlung zwei seltener Epilepsieformen verwendet. Die Schweiz zog “nur” 3 Jahre später nach und im Februar dieses Jahres wurde die Verwendung dieses Präparats auch hierzulande unter dem Namen Epidyolex erlaubt. 

gerichtshammer

Warten auf die EU und die EFSA

Die europäische Kommission nahm Ende 2020 die Prüfung der Zulassungsverträge für CBD Produkte als neuartige Lebensmittel wieder auf und ist zum Schluss gekommen, dass Cannabidiol als Lebensmittel eingestuft werden kann. Nun liegt es an der Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine wissenschaftliche Bewertung und eine Empfehlung zur Zulassung abzugeben. Ihr merkt schon, das wäre dann erst die Empfehlung. Da müssen also noch einige Stufen erklommen werden. Sind diese erst einmal geschafft, wird die Schweiz in Anlehnung an diesen Entscheid das Heft des Handelns wieder selbst in die Hand nehmen.

 

Die zahlreichen Resultate der Forschung zeigen Wirkung

 

Es scheint jedoch nur eine Frage der Zeit zu sein, bis die Legislative dem aktuellen Stand der Erkenntnisse nachkommt und den Markt für CBD Produkte auch für medizinischen und Zwecke und für den Lebensmittelbereich öffnet. Es stellt sich hauptsächlich die Frage wann und wie viele wissenschaftlich akzeptierte Studien dafür benötigt werden.

Die vielen positiven Erkenntnisse, welche in der humanen- wie auch in der tierischen Medizin gewonnen wurden, sind mittlerweile nicht mehr wegzudiskutieren. Immer mehr Menschen setzen sich mit der CBD Thematik auseinander, machen ihre eigenen Erfahrungen und distanzieren sich von diversen chemisch hergestellten Tabletten. Darum bleiben wir einfach geduldig und ermuntern uns mit dem guten alten Sprichwort: “Was lange währt, wird endlich gut”.

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