Tetrahydrocannabinol (THC) ist die psychotropische Komponente des Cannabis und für den Rausch verantwortlich. Daher gehört Cannabis in diesem Sinne auch in der Schweiz laut dem Betäubungsmittelgesetz als verbotene Substanz. Das Bundesamt für Gesundheit der Schweiz (BAG) beschreibt CBD allerdings als potenziell beruhigend und schmerzbefreiend. CBD wirkt nicht berauschend. Wo befindet sich dann Cannabis legal gesehen? Hier lernst du alles zur rechtlichen Situation des Cannabis in der Schweiz.

Es gibt gezüchteten Cannabis, der in der Schweiz legal ist. Das sind Blüten und CBD-Produkte, die weniger als ein Prozent THC enthalten. Damit fallen sie nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. Nutzhanf-Produkte unter der 1%-Schwelle dürfen unter Berücksichtigung gewisser Auflagen legal verkauft und gekauft werden. Wenn wir aber von Marihuana sprechen, dann ist damit normalerweise der berauschende Cannabis in Form von Gras oder Hasch gemeint. In der Schweiz sind der Besitz und Konsum verboten. Aber selbst da ist die rechtliche Lage relativ mild, im Vergleich zu anderen europäischen Ländern.
Artikel 19b Betäubungsmittelgesetz (BetmG)
1 Wer nur eine geringfügige Menge eines Betäubungsmittels für den eigenen Konsum vorbereitet oder zur Ermöglichung des gleichzeitigen und gemeinsamen Konsums einer Person von mehr als 18 Jahren unentgeltlich abgibt, ist nicht strafbar.
2 10 Gramm eines Betäubungsmittels des Wirkungstyps Cannabis gelten als geringfügige Menge.
Das sagt das schweizerische Gesetz aus. Im Endeffekt ist der Besitz von THC-reichem Cannabis bis 10 Gramm entkriminalisiert. Erwachsene über 18 Jahren, die mit berauschendem Cannabis erwischt werden, müssen mit einer Geldstrafe von 100 CHF rechnen, aber auch nur, wenn die Menge über 10 Gramm beträgt. 10 Gramm gelten laut Gesetz als geringfügige Menge. Da werden einem die Blüten wahrscheinlich abgenommen.
CBD Produkte sind legal
Damit Cannabisprodukte legal verkauft werden dürfen, müssen bestimmte Vorschriften erfüllt werden. Eine davon ist, dass der THC-Gehalt unter 1% liegt. CBD als Cannabinoid ist vom Betäubungsmittelgesetz befreit, da er keine nachgewiesene psychotische Wirkung erzeugt. Für den Vertrieb bedarf es aber Auflagen, die die Qualität der verkauften Produkte bestimmen. Auch wir bei Goodvibe GmbH bieten ausschliesslich Produkte an, die durch diese Prozesse gegangen sind.
Da wir CBD nicht als pharmazeutische, sondern als Lifestyle-Produkte verkaufen und anwerben, müssen unsere Produkte folgenden Kategorien zugeordnet werden. Jede Kategorie hat gewisse Auflagen, an die wir uns für den legalen Vertrieb halten müssen:
- – Tabakersatzstoffe
- – Kosmetik
- – Gebrauchsgegenstände
- – Chemikalien
CBD als Tabakersatzstoff
Als Tabakersatzstoffe gelten z.B. unsere CBD-Blüten, die als primäre Anwendung geraucht werden. Auch diese dürfen nicht mehr als 1% THC enthalten und sind vom Betäubungsmittelgesetz befreit. Legale Blüten dürfen z.B. im Internet oder auf dem Gemüsemarkt als CBD-Blüten verkauft werden. Allerdings unterliegen die Blüten als Tabakersatzstoff der Tabaksteuer.
Die Ambivalenz liegt hier in der optischen Verwirrung. CBD-Blüten können kaum von THC-Blüten unterschieden werden, da sie gleich aussehen und ebenso stark riechen. Daher kommt es immer wieder zu Razzien, indem behördlich festgestellt werden muss, dass der THC-Gehalt auch wirklich unter 1% liegt. Auch die Polizei kann bei der spontanen Überprüfung den Unterschied nicht feststellen. Für den Käufer heisst das nach dem Kauf die Quittung aufzubewahren.
Wir sagen dazu: Es ist wie es ist, leider.

Medizin auf Cannabisbasis
Das erste und einzige medizinisch zugelassene Cannabisprodukt bisher ist Sativex®. Diese wird bei chronischen Nervenerkrankungen, wie bei MS oder schweren Epilepsien verschrieben. Dennoch ist Sativex® ein Vollspektrum-Medikament mit einer hohen THC-Dosierung und bedarf deshalb einer Verschreibung des Hausarztes. Seit einer Weile bedarf es auch keiner Ausnahmegenehmigung der BAG mehr, da der Hausarzt diese anfordert. Der medizinische Konsum von Cannabis ist in der Schweiz legal.
Das erste Medikament auf CBD-Basis ist das Epidiolex®. Es ist das Resultat einer intensiven Forschung mit Studien zur Behandlung von unheilbaren Kindheitsepilepsien, wie das Dravet-Syndrom oder Lennox-Gastaut-Syndrom. Epidiolex® besteht zu 98% aus CBD mit einem sehr geringen THC-Gehalt von <0,2%.
Cannabis selbst anbauen
In der Schweiz ist es erlaubt – auch privat – Cannabis selbst anzubauen. Auch CBD-gezüchtetes Saatgut kann gekauft werden, sofern man durch ausländische Bestellungen nicht Pech mit dem Zoll hat. Hier ist die Menge an THC allerdings wieder entscheidend. Strains mit über einem Prozent THC dürfen nicht angebaut oder kultiviert werden.
Für den Cannabisanbau mit einem THC-Gehalt von über einem Prozent ist eine Genehmigung erforderlich. Diese muss klar zeigen, dass der Cannabis für bestimmte medizinische Zwecke, zur Forschung oder Arznei angebaut wird.
In Deutschland z.B. ist der eigene Anbau komplett illegal. Auch für THC-armen Cannabis. Das deutsche Betäubungsmittelgesetz unterscheidet nicht zwischen verschiedenen Züchtungen.
Cannabis Legalisierung knapp verschossen
Die Schweiz war fast soweit den Cannabiskonsum für Forschungszwecke zu erlauben. 2018 lehnte das Parlament ganz knapp den Zulassungsantrag für Cannabis ab. Mit 96 zu 93 Stimmen wurde die Legalisierung abgelehnt.
Die konservativen und christlichen Parteien stimmten dagegen mit der Begründung, dass eine Cannabis Legalisierung den freien Konsum beschleunigen würde. Sozialdemokratische und liberale Unterstützer befürworteten den Antrag mit der Begründung, dass durch eine Legalisierung die Zugänglichkeit für akademische Studien begünstigt werde. Die Forschung des Cannabis resultiere in einem besseren Verständnis der Wirkungsweise. Sie waren zusätzlich der Einstellung, den Besitz und Verkauf von Cannabis zu lockern.

Zahlen, Fakten, Unsinn
Seit der Legalisierung von CBD-Cannabis 2015 wächst der Markt rapide. Wo es 2015 noch knapp 4 Million CHF Umsatz waren, stieg er im Jahr 2019 auf ganze 60 Millionen mit über 600 CBD-Einzelhändler. Auch der Staat nahm dadurch 15 Millionen CHF an Steuern ein. Im Vergleich zu Canada, die in knapp einem halben Jahr 186 Millionen Dollar durch Cannabisversteuerung einnahmen.
Wir hoffen, dass sich da noch was tut, denn auch für den Staat wird sich das Cannabisgeschäft auf jeden Fall lohnen. Goodvibe GmbH unterstützt die Bewegung der Cannabis Legalisierung. Es gibt keinen guten Grund, der dagegensprechen würde, oder doch?
Argumente wie, dass die Verkehrstauglichkeit bei massenhaftem Konsum von <1% Blüten auch irgendwann nachlässt, ist ein schlechtes Argument. Wenn du es schaffst von gefühlten 2 Kilogramm CBD-Blüten „High“ zu werden, dann schick uns doch deine roten Augen zu! Wir sind gespannt! [email protected]. Wir sagen dir, dass das nicht möglich ist, da die überwältigende Menge an CBD dem THC biologisch entgegenwirkt. Das kumulative Argument ist somit falsch und wissenschaftlich unbegründet.
Oder, dass auch von Spitzenpolitiker behauptet wird, dass das Gewerbe dadurch viele Verkäufe hat, weil Konsumenten versuchen ein high zu erzielen. Wirklich? Darum geht es doch gar nicht! Wer kauft denn CBD-Blüten, um davon high zu werden? Das geht auch einfach nicht.
Vielmehr bieten wir Produkte an, die einen realen, anti-psychotischen Effekt geben können. Das CBD wirkt ganz anders als das THC. Wer aber gerne den Geschmack von Blüten geniesst und nicht zwingend high, sondern entspannt oder „tauglich“ sein möchte, dem empfehlen wir die 100% legalen CBD-Blüten. Diese können unbedenklich bei uns im CBD Online Shop erworben werden.
Ab wie Alt kann man CBD Produkte erwerben?
Vielen Dank für deine Frage. Wie immer in der Schweiz, hängt ganz von dem Kanton ab. Gesetzlich ist das noch nicht einheitlich geregelt.
Wir von der goodvibe empfehlen stark diese Produkte erst an Personen ab 18 Jahren zu verkaufen und setzen das auch so um.
hallo,habe 2000m2 landwitschafts-fläche,vieviele cbd pflanzen bring ich drauf und wie ist der ertrag?gibt es intresse an outdor flächen für den cbd anbau?
Guten Tag
Erstmals vielen Dank für den Hilfreichen Beitrag!
Braucht es eine Lizenz um CBD zu verkaufen? (in meinem Fall Kanton Aargau)
Und was gibt es sonst noch zu beachten, abgesehen vom THC Wert unter 1%?
Guten Tag Stefan
Nein es braucht keine Lizenz, das darf jeder Verkaufen. Es gilt als ganz normale Pflanze. Wichtig ist nur, dass du sichergehst, dass du es von einem vertrauenswürdigen Anbieter einkaufst. Du machst dich auch strafbar, wenn es über 1% THC enthält. Hier kannst du dir einen Account bei uns machen: https://grosshandel.goodvibe.ch/wholesale-registration-page/
Liebe Grüsse und erfolgreiche Geschäfte :)
Moritz
Hoi Markus
Da wendest du dich am besten an Outdoor Grow Experten. Wir selber haben keine Felder. Wir von goodvibe sind auf Qualitätskontrolle und Vertrieb spezialisiert.
Liebe Grüsse und gute Ernte ;)
Moritz